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5. Absenden Ihrer fertigen Erklärung

Hier erhalten Sie eine abschließende Erklärung über die weitere Vorgehensweise.

  • Die Steuererklärung und die anderen Anträge werden - soweit dies technisch möglich ist - vom Berater in elektronischer Form an das Finanzamt versandt (sog. ELSTER-Verfahren = elektronische Steuererklärung).
  • Zeitgleich wird Ihr Berater Ihre Steuererklärung als komprimierte Steuererklärung per E-Mail im pdf-Format an Sie versenden. Ein Anspruch auf Erhalt der komprimierten Erklärung auf anderem Wege besteht nicht.
  • Sie müssen diese Erklärung auf eigene Kosten ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Belegen auf eigene Kosten per Post, Boten oder persönlich bei Ihrem Berater einreichen.
  • Bei zusammen veranlagten Eheleuten ist die Erklärung von beiden Eheleuten gemeinsam zu unterschreiben.
  • Der komprimierten Steuererklärung bedarf es nicht, wenn die elektronische Steuererklärung, versehen mit der elektronischen Signatur der zu beratenden Person, eingereicht wurde.
  • Erfahrungswerte zeigen, dass durch das ELSTER-Verfahren der Zeitraum zwischen Abgabe der Steuererklärung und Eingang des Steuerbescheides auf ca. 14 Tage verkürzt werden kann.
  • Für Rückfragen steht Ihnen Ihr Berater selbstverständlich weiterhin gerne zur Verfügung.