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Beratungsende
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5. Absenden Ihrer fertigen Erklärung
Hier erhalten Sie eine abschließende Erklärung über die weitere Vorgehensweise.
- Die Steuererklärung und die anderen Anträge werden - soweit dies technisch möglich
ist - vom Berater in elektronischer Form an das Finanzamt versandt (sog.
ELSTER-Verfahren = elektronische Steuererklärung).
- Zeitgleich wird Ihr Berater Ihre Steuererklärung als komprimierte Steuererklärung
per E-Mail im pdf-Format an Sie versenden. Ein Anspruch auf Erhalt der komprimierten
Erklärung auf anderem Wege besteht nicht.
- Sie müssen diese Erklärung auf eigene Kosten ausdrucken, unterschreiben
und zusammen mit den erforderlichen Belegen auf eigene Kosten per Post, Boten oder
persönlich bei Ihrem Berater einreichen.
- Bei zusammen veranlagten Eheleuten ist die Erklärung von beiden Eheleuten
gemeinsam zu unterschreiben.
- Der komprimierten Steuererklärung bedarf es nicht, wenn die elektronische Steuererklärung,
versehen mit der elektronischen Signatur der zu beratenden Person, eingereicht
wurde.
- Erfahrungswerte zeigen, dass durch das ELSTER-Verfahren der Zeitraum zwischen Abgabe
der Steuererklärung und Eingang des Steuerbescheides auf ca. 14 Tage verkürzt
werden kann.
- Für Rückfragen steht Ihnen Ihr Berater selbstverständlich weiterhin gerne
zur Verfügung.
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