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Kostenermittlung
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2. Ermittlung des voraussichtlichen Honorars/Vereinsbeitrags
- Ihr Berater wird Sie nun nach verschiedenen steuerlichen Eckdaten fragen
(z.B. Familienstand, die vorliegenden Einkunftsarten und deren Höhe, Anzahl Ihrer
Kinder).
- Alle Eckdaten werden vollständig anonym in die Formulare eingegeben.
- An dieser Stelle brauchen Sie die für Sie relevanten Unterlagen (Lohnsteuerkarte,
Bescheinigungen über Altersvorsorgebeiträge, etc.), damit der Beratungsvorgang zügig
abgeschlossen werden kann. Wir haben für Sie deshalb eine Übersicht über alle
benötigten Unterlagen
zusammengestellt.
- Anhand dieser, von Ihnen eingegebenen Daten, wird die Höhe des voraussichtlichen
Honorars des Steuerberaters errechnet, oder, wenn ein Lohnsteuerhilfeverein
beraten soll, die Höhe des voraussichtlichen Mitgliedsbeitrags.
Steuerberater sind in der Preisgestaltung an die vom Bundesrat erlassene Gebührenverordnung
für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatergebührenverordnung)
gebunden.
Bei Lohnsteuerhilfevereinen ist die Höhe des Mitgliedsbeitrags in der Beitragsordnung
des jeweiligen Vereins geregelt.
Die endgültige Höhe des Honorars / Mitgliedsbeitrags kann erst nach Abschluss der
Beratung auf Grund aller im Rahmen ermittelten Daten ermittelt werden. Je genauer
die Eckdaten eingegeben sind, desto verlässlicher ist die Prognose des Honorars
/ Mitgliedsbeitrags.
Die Tätigkeit der Vereine wird von der zuständigen Oberfinanzdirektion überwacht.
Steuerberaterkammern üben die berufsrechtliche Aufsicht über Steuerberater aus.
- Über den Button "Weiter" geht es zum Vertrag.
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