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3. Vertragsschluss / erforderlichenfalls Erklärung des Beitritts zum Lohnsteuerhilfeverein

Der Vertrag gliedert sich in verschiedene Unterpunkte, je nachdem, ob Sie sich für einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater entschieden haben.

  • Beratungsvertrag
    Die Internet-Steuerberatung erfolgt durch die angeschlossenen steuerlichen Berater (vgl. hierzu die Nutzungsbestimmungen) auf Grundlage eines Steuerberatungsvertrags, in dem die rechtlichen Einzelheiten geregelt sind, die im Rahmen der Beratung vom steuerlichen Berater und der zu beratenden Person zu beachten sind. Erst wenn das Vertragsangebot vom Interessenten akzeptiert wird, kommt der Vertrag zu Stande. Im Fall von zusammen zu veranlagenden Ehepaaren beziehen sich die vorstehenden und nachfolgenden Ausführungen sowohl auf den Ehemann als auch die Ehefrau.
  • Vereinsbeitritt (nur bei Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine relevant)
    Bei Interesse an einer Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein muss die zu beratende Person Mitglied in dem Lohnsteuerhilfeverein sein, durch den sie beraten werden will. Zu diesem Zweck ist zusätzlich zum Vertragsschluss zunächst noch der Beitritt zum Verein zu erklären, sofern die Mitgliedschaft nicht bereits besteht. Vor dem Beitritt zum Lohnsteuerhilfeverein werden dem Interessenten zusätzlich zum Vertragsangebot jeweils die aktuelle Vereinssatzung und Beitragsordnung druckbar zur Verfügung gestellt.
    Im Fall eines mit dem Abschluss eines Vertrages über die Internet-Steuerberatung zeitlich zusammenfallenden Beitritts zum Lohnsteuerhilfeverein entsteht eine bis auf Weiteres fortbestehende Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein. Diese Mitgliedschaft kann unter Einhaltung der in der Vereinssatzung geregelten Fristen gekündigt werden. Auf die Ausführungen zur "Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein" wird voll inhaltlich verwiesen.
  • Entgelt für die Beratung / Mitgliedsbeitrag (bei Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine)
    Die Beratung ist nicht unentgeltlich. Das Entgelt richtet sich bei Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften nach der Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatergebührenverordnung).
    Bei Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein ist an Stelle eines Honorars für jeweils 1 Jahr ein Mitgliedsbeitrag zu entrichten, dessen Höhe sich nach der Beitragsordnung des Vereins richtet. Mit dem Mitgliedsbeitrag sind alle Dienstleistungen des Lohnsteuerhilfevereins abgegolten.
  • Korrektur von Eingabefehlern
    Eingabefehler können innerhalb der aufgerufenen Eingabe-/Erfassungsseite nach Markieren überschrieben oder gelöscht werden. Bei Ankreuzfeldern kann die Markierung auch wieder aufgehoben werden. Dieses gilt sowohl für den Vertragsschluss und die übrigen zu seiner Wirksamkeit erforderlichen Erklärungen als auch im Dialog mit dem steuerlichen Berater im Rahmen der eigentlichen Beratung. Nach rechtsgültigem Abschluss des Beratungsvertrags ist es nicht mehr möglich, den zum Vertragsschluss führenden Dialog abzuändern. Verträge sind einzuhalten. Eine Lösung vom Vertrag ist allenfalls über die Ausübung des Widerrufsrechts möglich.
    Der Interessent kann durch Betätigen der Schaltfläche "Zurück" vorherige Seiten des Internetdialogs zwischen ihm und dem steuerlichen Berater aufrufen und Eingaben berichtigen. Der steuerliche Berater führt den Dialog mit der zu beratenden Person, indem er die auszufüllenden, für eine sachgerechte Beratung erforderlichen Abfragemasken zur Verfügung stellt.
  • Datenschutz
    Internetsteuerberatung ist mit der elektronischen Verarbeitung personenbezogener Daten der zu beratenden Person verbunden. Sie setzt das Speichern der Daten auf dem Server der Steuer-Online AG und beim steuerlichen Berater sowie die Übermittlung steuerlich relevanter, persönlicher Daten in der Steuererklärung und den übrigen Anträgen an das zuständige Finanzamt voraus. Dazu ist die Zustimmung der zu beratenden Person erforderlich, ohne die kein Beratungsvertrag zu Stande kommt.
  • Erklärungsversand als PDF-Datei per E-Mail an die zu beratende Person
    Damit die komprimierte Steuererklärung als druckbare PDF-Datei mit einer E-Mail an die zu beratende Person versandt werden kann, benötigt der steuerliche Berater die Zustimmung der zu beratenden Person, mittels Mail angeschrieben zu werden. Ohne Zustimmung kann kein Beratungsvertrag abgeschlossen werden.
  • Widerrufsrecht
    Auch nach Vertragsschluss hat die zu beratende Person das Recht, den Beratungsvertrag zu widerrufen. Sie ist an ihre auf den Abschluss dieses Vertrages gerichtete Erklärung nicht mehr gebunden, wenn sie fristgerecht widerruft. Das gleiche gilt für eine etwaige Erklärung des Beitritts zum Lohnsteuerhilfeverein, wenn Beitritt zum Lohnsteuerhilfeverein und Abschluss des Beratungsvertrages zusammenfallen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform zu erklären.
    Die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, wenn der zu beratenden Person eine deutlich gestaltete Belehrung über ihr Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt wurde. Das Widerrufsrecht erlischt bei ordnungsgemäßer Belehrung spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss. Das Widerrufsrecht erlischt auch, wenn der steuerliche Berater mit der Ausführung der steuerlichen Beratung mit ausdrücklicher Zustimmung der zu beratenden Person vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder die zu beratende Person diese selbst veranlasst hat.
  • Beginn der Beratung
    Nach Vertragsschluss erhält die zu beratende Person ihre Zugangsdaten, mit denen sie sich jederzeit zur Beratung anmelden kann. Die Beratung kann auch sofort im Anschluss an den Vertragsschluss beginnen, wenn die zu beratende Person dies wünscht.