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Vertrag
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3. Vertragsschluss / erforderlichenfalls Erklärung des Beitritts zum Lohnsteuerhilfeverein
Der Vertrag gliedert sich in verschiedene Unterpunkte, je nachdem, ob Sie sich für
einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater entschieden haben.
- Beratungsvertrag
Die Internet-Steuerberatung erfolgt durch die angeschlossenen steuerlichen Berater
(vgl. hierzu die
Nutzungsbestimmungen)
auf Grundlage eines Steuerberatungsvertrags, in dem die rechtlichen Einzelheiten
geregelt sind, die im Rahmen der Beratung vom steuerlichen Berater und der zu beratenden
Person zu beachten sind. Erst wenn das Vertragsangebot vom Interessenten akzeptiert
wird, kommt der Vertrag zu Stande. Im Fall von zusammen zu veranlagenden Ehepaaren
beziehen sich die vorstehenden und nachfolgenden Ausführungen sowohl auf den Ehemann
als auch die Ehefrau.
- Vereinsbeitritt (nur bei Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine relevant)
Bei Interesse an einer Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein muss die zu beratende
Person Mitglied in dem Lohnsteuerhilfeverein sein, durch den sie beraten werden
will. Zu diesem Zweck ist zusätzlich zum Vertragsschluss zunächst noch der Beitritt
zum Verein zu erklären, sofern die Mitgliedschaft nicht bereits besteht. Vor dem
Beitritt zum Lohnsteuerhilfeverein werden dem Interessenten zusätzlich zum Vertragsangebot
jeweils die aktuelle Vereinssatzung und Beitragsordnung druckbar zur Verfügung gestellt.
Im Fall eines mit dem Abschluss eines Vertrages über die Internet-Steuerberatung
zeitlich zusammenfallenden Beitritts zum Lohnsteuerhilfeverein entsteht eine bis
auf Weiteres fortbestehende Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein. Diese Mitgliedschaft
kann unter Einhaltung der in der Vereinssatzung geregelten Fristen gekündigt werden.
Auf die Ausführungen zur "Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein" wird voll inhaltlich
verwiesen.
- Entgelt für die Beratung / Mitgliedsbeitrag (bei Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine)
Die Beratung ist nicht unentgeltlich. Das Entgelt richtet sich bei Steuerberatern,
Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften nach der Gebührenverordnung
für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatergebührenverordnung).
Bei Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein ist an Stelle eines Honorars für
jeweils 1 Jahr ein Mitgliedsbeitrag zu entrichten, dessen Höhe sich nach der Beitragsordnung
des Vereins richtet. Mit dem Mitgliedsbeitrag sind alle Dienstleistungen des Lohnsteuerhilfevereins
abgegolten.
- Korrektur von Eingabefehlern
Eingabefehler können innerhalb der aufgerufenen Eingabe-/Erfassungsseite nach Markieren
überschrieben oder gelöscht werden. Bei Ankreuzfeldern kann die Markierung auch
wieder aufgehoben werden. Dieses gilt sowohl für den Vertragsschluss und die übrigen
zu seiner Wirksamkeit erforderlichen Erklärungen als auch im Dialog mit dem steuerlichen
Berater im Rahmen der eigentlichen Beratung. Nach rechtsgültigem Abschluss des Beratungsvertrags
ist es nicht mehr möglich, den zum Vertragsschluss führenden Dialog abzuändern.
Verträge sind einzuhalten. Eine Lösung vom Vertrag ist allenfalls über die Ausübung
des Widerrufsrechts möglich.
Der Interessent kann durch Betätigen der Schaltfläche "Zurück" vorherige Seiten
des Internetdialogs zwischen ihm und dem steuerlichen Berater aufrufen und Eingaben
berichtigen. Der steuerliche Berater führt den Dialog mit der zu beratenden Person,
indem er die auszufüllenden, für eine sachgerechte Beratung erforderlichen Abfragemasken
zur Verfügung stellt.
- Datenschutz
Internetsteuerberatung ist mit der elektronischen Verarbeitung personenbezogener
Daten der zu beratenden Person verbunden. Sie setzt das Speichern der Daten auf
dem Server der Steuer-Online AG und beim steuerlichen Berater sowie die Übermittlung
steuerlich relevanter, persönlicher Daten in der Steuererklärung und den übrigen
Anträgen an das zuständige Finanzamt voraus. Dazu ist die Zustimmung der zu beratenden
Person erforderlich, ohne die kein Beratungsvertrag zu Stande kommt.
- Erklärungsversand als PDF-Datei per E-Mail an die zu beratende Person
Damit die komprimierte Steuererklärung als druckbare PDF-Datei mit einer E-Mail
an die zu beratende Person versandt werden kann, benötigt der steuerliche Berater
die Zustimmung der zu beratenden Person, mittels Mail angeschrieben zu werden. Ohne
Zustimmung kann kein Beratungsvertrag abgeschlossen werden.
- Widerrufsrecht
Auch nach Vertragsschluss hat die zu beratende Person das Recht, den Beratungsvertrag
zu widerrufen. Sie ist an ihre auf den Abschluss dieses Vertrages gerichtete Erklärung
nicht mehr gebunden, wenn sie fristgerecht widerruft. Das gleiche gilt für eine
etwaige Erklärung des Beitritts zum Lohnsteuerhilfeverein, wenn Beitritt zum Lohnsteuerhilfeverein
und Abschluss des Beratungsvertrages zusammenfallen. Der Widerruf muss keine Begründung
enthalten und ist in Textform zu erklären.
Die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, wenn der
zu beratenden Person eine deutlich gestaltete Belehrung über ihr Widerrufsrecht
in Textform mitgeteilt wurde. Das Widerrufsrecht erlischt bei ordnungsgemäßer Belehrung
spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss. Das Widerrufsrecht erlischt auch, wenn
der steuerliche Berater mit der Ausführung der steuerlichen Beratung mit ausdrücklicher
Zustimmung der zu beratenden Person vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder
die zu beratende Person diese selbst veranlasst hat.
- Beginn der Beratung
Nach Vertragsschluss erhält die zu beratende Person ihre Zugangsdaten, mit denen
sie sich jederzeit zur Beratung anmelden kann. Die Beratung kann auch sofort im
Anschluss an den Vertragsschluss beginnen, wenn die zu beratende Person dies wünscht.
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